Seit dem 01.01.2008 haben alle Menschen mit Behinderung einen gesetzliche Anspruch auf ein Persönliches Budget.
Somit können sich Menschen mit Behinderung oder Menschen, die von Behinderung bedroht sind anstelle von Dienst- oder Sachleistungen die ihnen zustehenden Leistungen in Form einer „Persönlichen Geldleistung“ auszahlen lassen.
Das Persönliche Budget soll helfen, dass Sie Ihr Leben möglichst weitgehend nach Ihren eigenen Wünschen und Bedürfnissen gestalten können und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich als „Experte in eigener Sache“ individuelle notwendige Unterstützung selbst „einzukaufen“, zum Beispiel:
- Leistungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben (z.B. im Bereich Wohnen, Freizeit, Bildung etc.)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeits- oder Schulleben (z.B. unterstützte Beschäftigung, Arbeits- oder Schulbegleitung)
- Leistungen in dem Bereich Mobilität und Pflege und medizinischen Rehabilitation
Die Beratungsstelle
- bietet Antworten zu allen Fragen rund um das (trägerübergreifende) Persönliche Budget
- unterstützt Sie bei der Klärung des persönliches Hilfebedarfes,
- erarbeitet individuell passgenaue Lösungen für Sie,
- hilft bei der Antragsstellung und bei der Suche bzw. Auswahl geeigneten Leistungsangebote
- unterstützt im Widerspruchsverfahren
- unterstützt bei Verhandlungen mit den Kostenträgern
- möchte die Möglichkeiten, die das Persönliche Budget bietet, in der Region bekannter, besser nutzbar und leichter zugänglich machen
Ziel
- Förderung der Selbstbestimmung
- Förderung des Selbstbewusstseins
- Förderung derSelbständigkeit
Bei Fragen rund um das Thema Persönliches Budget stehen wir Ihnen gern während unserer Öffnungszeiten zur Verfügung und bieten bei Bedarf auch Beratungen in der Häuslichkeit an.