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Soziale Beratungsstelle

Soziale Beratungsstelle „Antragsunterstützung“

Die Soziale Beratungsstelle ist eine Art Führung durch das soziale System im Sinne eines umfassenden Unterstützungs- und Fallmanagements.

Dies beinhaltet auch eine individuelle und bedarfsgerechte Hilfeermittlung.

Sie steht offen für Menschen, die ihre persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme nicht, nicht mehr oder noch nicht aus eigener Kraft lösen können.

Sie arbeitet nach dem Prinzip der Förderung und Unterstützung der Hilfe zur Selbsthilfe.

Die Beratungsstelle arbeitet mit anderen Vereinen, Organisationen und Institutionen zusammen.

Die Klientinnen und Klienten können in der Beratungsstelle Auskünfte und direkte Hilfestellung zu verschiedenen Antragsarten einholen.

Gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten bereiten die Mitarbeiterinnen Informationen über die jeweils relevanten Antragsverfahren auf, erklären Vorgänge, sammeln gemeinsam alle notwendigen Unterlagen, schreiben den Antrag und begleiten sie zu Gesprächen mit den Kostenträgern bzw. den zuständigen Stellen zur Bewilligung medizinischer Einstufung.

Ziele

  • individuelle, selbständige und selbstbestimmte Lebensführung
  • Verminderung, Verhütung bzw. Beseitigung einer Verschlimmerung der sozialen Schwierigkeiten
  • Förderung der eigenen Mitwirkung
  • Stärkung des Selbstwertgefühls

Leistungen

  • Beratungen zu den Öffnungszeiten oder im Rahmen von Hausbesuchen
  • Beratung als Aufklärung über z.B. Leistungsansprüche, Erteilung von Auskünften z.B. über sozialrechtliche Zusammenhänge und Leistungsangebote.
  • Beratung und Unterstützung bei der Sicherung und Beschaffung von Wohnraum
  • Unterstützung bei der Antragstellung und -formulierung
  • Krisenintervention bei persönlichen Notlagen durch Gespräche und sofortige praktische Hilfen zur Bewältigung der Krise
  • Information über Mitwirkungsrechte und -pflichten
  • Befähigung und Motivation zum Einsatz persönlicher Ressourcen
  • Beratung und Unterstützung in Widerspruchsverfahren
  • Hilfe bei der Erstellung eines Haushaltsplans
  • formelle Hilfen bei der Beantragung von Renten, Sozialhilfe, der sozialen Grundsicherung, von Wohngeld, im Fall von Behinderungen, etc.
  • Begleitung zu Ämtern und Servicestellen
  • Hilfe bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen
  • Hilfe bei Suchtproblematik
  • individuelle und bedarfsgerechte Hilfebedarfsermittlung
  • umfassendes Unterstützungs- und Fallmanagement
  • Vermittlung von weiterführenden Hilfen

Beispiele

Gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten Übergänge zwischen verantwortlichen Kostenträgern gestalten und
Schnittstellenprobleme lösen sowie Vorbereiten und Stellen von Anträgen, wie z.B.:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Rentenanträge (Erwerbsminderungsrente, Renten für Schwerbehinderte)
  • Befreiung von Zuzahlung bei den Krankenkassen
  • medizinische Rehabilitationsleistungen
  • Pflegestufen
  • Teilhabeleistungen (Teilhabe am Arbeitsleben)
  • Anträge und Folgeanträge auf Leistungen vom Eigenbetrieb für Arbeit (Efa) oder Harz IV genannt

Wer kann unsere Leistung in Anspruch nehemen?

  • alle Menschen, die unsere Beratung und Begleitung in Anspruch nehmen wollen, aber Sie steht insbeondere offen für Menschen, die ihre persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme nicht, nicht mehr oder noch nicht aus eigener Kraft lösen können.

Alle MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Hilfe, dann zögern Sie nicht und nehmen einfach Kontakt mit uns auf.

Eine „Soziale Beratungsstelle“ des VSBI finden Sie in:

Merseburg für Sachsen-Anhalt >>


Erfurt für Thüringen >>



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